Gewährleistung
- Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, § 437 BGB.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
- Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel und Transportschäden uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.